Freistellung gem. § 48 ff EStG
Gemäss § 48ff EStG sind Sie verpflichtet, einen Bauabzugssteuereinbehalt in Höhe von 15% der Gegenleistung vorzunehmen.
`Befreit von diesem Abzug sind Firmen, die eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen.
freistellung.pdf
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