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Zulassung

Gemäss DIN 4102 werden alle Baustoffe durch Brandprüfungen (entsprechend dem Brandverhalten) einer Baustoffklasse zugeordnet. Bestimmungen für die Bauausführung (Baustoffe/Bauteile) ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Leicht entflammbare Baustoffe entsprechen der Baustoffklasse B3 und sind in Deutschland nicht zugelassen. Grundsätzlich sollte der Einsatz eines Dämmstoffs immer anhand der aktuellen baulichen Gegebenheiten überprüft werden.