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Lüftungskonzept

Das Thema Wohnungslüftung wird in Deutschland noch allzu oft als Randthema betrachtet. Dabei fordert die EnEV dichte Gebäudehüllen, gleichzeitig aber auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Das Lüftungskonzept soll Antwort geben, ob im Einzelfall technische Maßnahmen erforderlich sind. Denn nach der DIN 1946-6 muss ein Lüftungskonzept auf jeden Fall bei Neubauten erstellt werden. Bei Sanierungen nur, wenn es „lüftungstechnisch relevante Änderungen“ gibt, also wenn bspw 30% der Fenster getauscht werden oder wenn es entsprechende Massnahmen an der Fassade gibt.

Dazu sind in Zweifelsfällen eine exakte Auslegung und eine Blower-Door-Messunbg die Mittel der Wahl. Messwert5e sind stets besser als gemittelte oder geschätzte Werte - und der Aufwand ist im Verhältnis zu Fehlinvestitionen relativ gering. Die in diesen Fällen häufig zitierte DIN 4108-2, die den Mindestluftwechsel auf 0,5 h festlegte, gilt heute jedenfalls nicht mehr. Stattdessen gibt es neuere Berechnungsmethoden.

Ein oft vernachlässigtes und ebenso komplexes Thema ist die Lüftung von Kellerräumen. Da diese nicht beheizt sind, spielen hier ganz andere Rahmenbedingungen eine Rolle; mit einem Exkurs zum Thema Luftheizung von Westaflex.


Varianten

  • Wohnungslüftung