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Genehmigungen

Werden Dämmmaßnahmen zur Neu- und Umgestaltung einer Fassade vorgenommen, insbesondere bei Altbau-Sanierung, ist diese Maßnahme mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Speziell bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen die Maßnahmen mit dem Bauamt und dem Denkmalschutzamt abgestimmt werden. Für Fassaden gibt es (Ländersache) einige baurechtliche Vorschriften, die zu beachten sind. Statik, Standfestigkeit, sowie Feuerschutzbestimmungen müssen nachgewiesen werden.